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17. Dezember 2024

Neue Eckwerte für Familienzulagen ab 2025

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Ab sofort gelten neue Einkommensgrenzen für den Bezug von Familienzulagen:

  • Erwerbstätige benötigen mindestens ein Einkommen von 7’560 CHF pro Jahr oder 630 CHF pro Monat, um Anspruch auf Familienzulagen zu haben (halbe minimale volle AHV-Rente).
  • Kinder in Ausbildung können bis zu einem jährlichen Einkommen von 30’240 CHF oder 2’520 CHF monatlich Ausbildungszulagen beziehen (maximale volle AHV-Rente).
  • Für Nichterwerbstätige liegt die Einkommensgrenze bei 45’360 CHF jährlich.

17. Dezember 2024

Jahresbrief 2025

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Den Jahresbrief können Sie hier als PDF herunterladen.

5. Dezember 2024

Höhere Familienzulagen bei unverändertem Beitragssatz

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Der Bundesrat hat die Anpassung der Familienzulagen an die Preisentwicklung beschlossen.

Gültig ab 01. Januar 2025:

  • Die Kinderzulage wird von CHF 200 auf CHF 215 angehoben.
  • Die Ausbildungszulage wird von CHF 250 auf CHF 268 angehoben.

Unsere Familienausgleichskasse reagiert darauf mit folgenden Anpassungen:

  • Die Kinderzulage verbleibt bei CHF 220.
  • Die Ausbildungszulage wird auf den Mindestbetrag von CHF 268 angehoben.
  • Somit richtet unsere Familienausgleichskasse einen Mehrbetrag von CHF 5 für Kinderzulagen bis zum vollendeten 12. Altersjahr im Vergleich zum Kanton Zürich aus.
  • Der Beitragssatz bleibt unverändert bei 1.05 %.