
News
17. Dezember 2024
Neue Eckwerte für Familienzulagen ab 2025
Ab sofort gelten neue Einkommensgrenzen für den Bezug von Familienzulagen:
- Erwerbstätige benötigen mindestens ein Einkommen von 7’560 CHF pro Jahr oder 630 CHF pro Monat, um Anspruch auf Familienzulagen zu haben (halbe minimale volle AHV-Rente).
- Kinder in Ausbildung können bis zu einem jährlichen Einkommen von 30’240 CHF oder 2’520 CHF monatlich Ausbildungszulagen beziehen (maximale volle AHV-Rente).
- Für Nichterwerbstätige liegt die Einkommensgrenze bei 45’360 CHF jährlich.
17. Dezember 2024
Jahresbrief 2025
Den Jahresbrief können Sie hier als PDF herunterladen.
5. Dezember 2024
Höhere Familienzulagen bei unverändertem Beitragssatz
Der Bundesrat hat die Anpassung der Familienzulagen an die Preisentwicklung beschlossen.
Gültig ab 01. Januar 2025:
- Die Kinderzulage wird von CHF 200 auf CHF 215 angehoben.
- Die Ausbildungszulage wird von CHF 250 auf CHF 268 angehoben.
Unsere Familienausgleichskasse reagiert darauf mit folgenden Anpassungen:
- Die Kinderzulage verbleibt bei CHF 220.
- Die Ausbildungszulage wird auf den Mindestbetrag von CHF 268 angehoben.
- Somit richtet unsere Familienausgleichskasse einen Mehrbetrag von CHF 5 für Kinderzulagen bis zum vollendeten 12. Altersjahr im Vergleich zum Kanton Zürich aus.
- Der Beitragssatz bleibt unverändert bei 1.05 %.