Die Familienausgleichskasse Zürcher Krankenhäuser (FAK VZK) ist ein Verein mit dem Zweck, die Familienzulagen an die Mitarbeitenden der angeschlossenen Betriebe auszuzahlen. Aktuell bietet die FAK VZK mit 1.05% der AHV-pflichtigen Lohnsumme eine der tiefsten Beitragssätze und mit CHF 220.00 bis 268.00 pro Monat/Kind eine der höchsten Familienzulagen im Zürcher Gesundheitswesen.
Die FAK VZK steht allen Einrichtungen des Zürcher Gesundheitswesens offen.
Ihre Vorteile
Tiefer Beitragssatz
Konstant einer der tiefsten Beitragssätze mit 1.05 % der AHV-pflichtigen Lohnsumme sowie Übernahme Ihrer Revisionskosten für die Familienzulagenabrechnung.
Hohe Familienzulage
Eine der höchsten Familienzulagen im Zürcher Gesundheitswesen von CHF 220.00 bis 268.00 pro Monat/Kind.
Gut aufgehoben
Direkte und unkomplizierte Betreuung der Mitglieder via Mail und Telefon.
News
Neue Eckwerte für Familienzulagen ab 2025
Ab sofort gelten neue Einkommensgrenzen für den Bezug von Familienzulagen:
- Erwerbstätige benötigen mindestens ein Einkommen von 7’560 CHF pro Jahr oder 630 CHF pro Monat, um Anspruch auf Familienzulagen zu haben (halbe minimale volle AHV-Rente).
- Kinder in Ausbildung können bis zu einem jährlichen Einkommen von 30’240 CHF oder 2’520 CHF monatlich Ausbildungszulagen beziehen (maximale volle AHV-Rente).
- Für Nichterwerbstätige liegt die Einkommensgrenze bei 45’360 CHF jährlich.
Jahresbrief 2025
Den Jahresbrief können Sie hier als PDF herunterladen.
Beiträge und Zulagen
Familienzulagen sind ein Zuschuss an Eltern. Die monatlichen Zulagen erhalten Mitarbeitende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige.