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Vereinfachtes Abrechnungsverfahren Familienzulagen

Der Arbeitgeber und die Familienausgleichskasse Zürcher Krankenhäuser wenden für die Auszahlung der Familienzulagen das vereinfachte Abrechnungsverfahren an. Das bedeutet folgendes:

Die Abwicklung von Familienzulagen übertragen wir direkt dem Arbeitgeber. Er verfügt über das notwendige Know-how, kennt seine Mitarbeitenden und weiss, wer Anspruch auf Zulagen hat. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, nur die zustehenden Zulagen gemäss unserem Merkblatt auszurichten.

Die Auszahlung der Zulagen wird wie folgt abgewickelt:

  1. Anmeldung Familienzulagen
    Der Arbeitgeber ist von uns gemäss Gesetz ermächtigt, seinen Angestellten die Zulagen direkt auszuzahlen. Es braucht dazu keine Formaliäten, der Arbeitgeber prüft und dokumentiert die Anspruchsberechtigung mit den entsprechenden Unterlagen selber. 
  2. Meldung an die Familienausgleichskasse
    Der Arbeitgeber meldet uns jeweils Ende Monat die Mutationen mit der Meldeliste. Diese werden zum Schutz der Daten mit PrivaSphere sicher an uns übermittelt. Die Daten prüfen wir auf Vollständigkeit und leiten sie anschliessend ans Zentralregister weiter, wo sie sicher abgelegt und gespeichert sind. Um Fehler zu vermeiden, werden u. a. auch die korrekten Angaben zu AHV-Nummer, Geburtsdaten usw. benötigt.
  3. Rückfragen und Einsprachen
    In Einzelfällen können bei der Anmeldungsüberprüfung Fragen auftauchen, bei denen wir die Arbeitgeber unterstützen. Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mit dem Entscheid des Arbeitgebers nicht einverstanden ist, kann der Arbeitgeber uns die entsprechenden Unterlagen zustellen. Hierauf wird von uns eine Verfügung erlassen, gegen die Einsprache erhoben werden kann. Zudem führen wir allenfalls notwendige Schritte im Einsprache- und Beschwerdeverfahren durch.

Oerlikon, 30.08.2022